KG Rot-Weiß "Die Stecher" e.V. Rülzheim

Einladung zur KGR Mitgliederversammlung

Hiermit laden wir alle Mitglieder zur ordentlichen Mitgliederversammlung der Karnevalsgesellschaft Rot-Weiß „Die Stecher“ e.V. Rülzheim ein. Die Versammlung findet am Dienstag, dem 21. Mai 2019, um 19.00 Uhr im Centrum für Kunst und Kultur (CKK) in Rülzheim, Kuntzengasse 3 statt.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Jahresbericht des 1. Vorsitzenden
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Rechnungsführers
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung der Vorstandschaft
6. Wahl des Wahlleiters / der Wahlhelfer
7. Wahl

des 1. Vorsitzenden,
des stellvertretenden Vorsitzenden,
des Schriftführers des Protokollführers,
des ersten Rechnungsführers,
des zweiten Rechnungsführers,
der erweiterten Vorstandschaft

8. Wahl der Kassenprüfer
9. Satzungsänderung:
    In die Satzung wird ein neuer Paragraph zum Datenschutz aufgenommen.
10. Wünsche und Anträge


Die Vorstandschaft freut sich über eine rege Teilnahme.

Änderung der Satzung. Der bisherige Paragraph §12 wird zu §13

§ 12 Datenschutz

1) Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft des Vereins in Verbänden ergeben, werden im Verein unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern gespeichert und verarbeitet.

2) Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt unter der Maßgabe, dass die Mitglieder mit der Beitrittserklärung zustimmen.

3) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als den zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekanntzugeben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.

4) Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Führungskreis gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.

5) Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten, soweit sie die Kassengeschäfte betreffen, entsprechend der steuerrechtlichen Bestimmungen bis zu 10 Jahren aufbewahrt.